Maßnahmen zur Bargeldrettung

Ja zu Bargeld bündelt die Kräfte, um das Bargeld zu retten. Denn die Gegner des Bargelds sind mit hohen finanziellen Mitteln ausgestattet, welcher ihnen Einfluss und Macht verschafft.

Zur Rettung des Bargelds sind deshalb viele Unterstützer nötig, die helfen, eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen umzusetzen:

  • Durch Pressearbeit aufklären.
    Wir haben Journalisten und Kommunikationsfachleute in unseren Reihen. Dadurch können wir Stellung zu aktuellen Geschehnissen beziehen und den positiven Nutzwert von Bargeld aufzeigen. Ja zu Bargeld gibt Pressemitteilungen heraus, schreibt eigene Artikel, versendet Newsletter und veröffentlicht in den Sozialen Medien.

  • Bessere Unterrichtung der Politiker,
    welche über die zahllosen Beschränkungen des einzigen gesetzlichen Zahlungsmittels entscheiden. Oft ist ihnen nicht bewusst, wie wichtig und wertvoll der Umlauf von Bargeld ist. Ständige Kontakte und Mailings von Ja zu Bargeld zeigen der Politik die Argumente auf.

  • Medien besser informieren.
    Aufklärung speziell gegenüber Journalisten, welche seitens interessierter Kreise aus der Finanzindustrie stets immer nur mit den gleichen Unterstellungen gegenüber Bargeld gefüttert werden. Auch hier hilft eine ununterbrochene Darlegung der Tatsachen, um über eine ausgeglichene Berichterstattung eine pluralistische Meinungsbildung zu ermöglichen.

  • Protest deutlich machen.
    Die politischen Entscheider müssen erfahren, wie viele Bürger nicht mit ihrer Politik der Bargeldbeschränkung einverstanden sind. Wir planen und bündeln die Bedenken.

  • Gang vor die ordentlichen Gerichte:
    Wenn eine unverhältnismäßige Entscheidung seitens der Politik oder der Finanzwirtschaft gegen Ihr Bargeld getroffen wurde, hilft zumeist nur noch der Rechtsweg. Doch der ist teuer und aufwendig. Was der Einzelne nicht kann, wird Ja zu Bargeld deshalb im Interesse aller Mitglieder und Bürger durchsetzen.

  • Bargeld als Grundrecht verankern:
    Die Möglichkeit zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit Bargeld muss im Grundgesetz verankert werden, um der Bevölkerung eine unabdingbare Versorgungssicherheit zu garantieren - frei von politischen und gesellschaftlichen Wechselspielen.

  • Nothilfe aufzeigen und Gegenwehr organisieren:
    Was sind die Möglichkeiten, mit denen ich mein Eigentum im Falle eines Falles rette? Wie wehre ich mich gegen Überwachung und Abhängigkeit?

Durch Pressearbeit aufklären

Viele Mitbürger haben wenig Ahnung davon, wie wichtig der Erhalt von Bargeld für eine wohlhabende und faire Gemeinschaft ist.

Das ist nicht die Schuld dieser Menschen. Denn wir alle erfahren nur wenig über die Vorteile von Bargeld. Ständig werden wir hingegen mit den vermeintlichen Nachteilen behelligt.

Unsere Fachleute beziehen klar Stellung und zeigen die unbestreitbaren Vorteile von Bargeld auf. In Pressemitteilungen, eigenen Artikeln, Newslettern und Sozialen Medien.

Bessere Unterrichtung der Politiker

Die Finanzindustrie verfügt über nahezu unbegrenzte Ressourcen, um die Politik mit haltlosen Behauptungen aus Eigennutz zu einer bargeldlosen Gesellschaft zu verleiten. Sie finanziert beispielsweise vermeintlich seriöse Pamphlete, deren Wahrheitsgehalt sich bei genauerer Betrachtungsweise in Luft auflöst.

Deswegen informiert Ja zu Bargeld in regelmäßigen Abständen deutsche und EU-Politiker darüber, was die Abschaffung des Bargelds wirklich für Konsequenzen hätte, um das politische Bewusstsein zu verändern und politisches Handeln zum Positiven hin zu verbessern.

Medien besser informieren

Wenn man die Medienlandschaft zu dem einschlägigen Thema betrachtet, wird einem bewusst, wie langsam aber sicher das Gift der Bargeldabschaffung tröpfchenweise durch Politik und Finanzindustrie forciert wird. Bedauernswerterweise übernehmen einige Berichterstatter offenbar ohne weitere Recherche deren Narrative. Ja zu Bargeld sieht es als eine wichtige Aufgabe, Journalisten über die hohe Priorität von Bargeld für den Erhalt einer lebenswerten Gesellschaft zu informieren.

Ja zu Bargeld schreibt jeden einzelnen Autoren eines Artikels mit Themenbezug an, um Gedanken und Argumente für eine zukünftige Berichterstattung zu dem so wichtigen Inhalt Bargeld aufzuzeigen.

Protest deutlich machen

In persönlichen Gesprächen erfahren wir ständig, dass viele Menschen den Erhalt von Bargeld wünschen und mit den Einschränkungen nicht einverstanden sind. Es ist daher wichtig, dass sich die Fürsprecher von Bargeld organisieren und den Protest gegen bisherige und geplante Maßnahmen auch laut und öffentlich artikulieren.

Ja zu Bargeld gibt diesen Menschen die Stimme, die bisher kaum gehört wurde.

Dazu informieren wir aktiv Entscheidungsträger, Politik, Medien und Interessierte. Gleichzeitig kann man sich bei uns informieren. Wir unterstützen öffentliche Proteste.

Gang vor die ordentlichen Gerichte

Manchmal hilft leider nur der Klageweg vor den ordentlichen Gerichten. Vor kurzem ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dabei um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag auch bar gezahlt werden darf. Der Hessische Rundfunk (HR) hatte einen „ausnahmslosen Ausschluss“ von Barzahlung in seiner Beitragssatzung verankert.

Zu Unrecht, wie im Urteil festgestellt wurde: Der Ausschluss einer Barzahlung des Rundfunkbeitrags verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Zumindest wer kein Girokonto hat, darf in bar zahlen (Az. 6 C 2.21).

Ja zu Bargeld unterstützt und finanziert Klagen, welche das Recht auf Bargeld verteidigen.

Bargeld als Grundrecht verankern

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte im Grundgesetz festgeschrieben. Sie definieren die grundlegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Alle staatliche Gewalt ist an diese Grundrechte gebunden.

Ja zu Bargeld engagiert sich dafür, die Grundrechte um das Recht auf Bargeld zu ergänzen.

Eine Ergänzung des Grundgesetzes bedeutet einen aufwendigen und langwierigen Einsatz. Aber Ja zu Bargeld hat einen langen Atem und hervorragende Argumente. Ein erster Schritt kann sein, vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, dass dieses ein „Grundrecht auf den Erhalt von Bargeld" ableitet.

Nothilfe aufzeigen und Gegenwehr organisieren

„Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden“ (§ 32 Abs. 2 StGB). Notwehrfähig ist dabei jedes Gut und Interesse, welches dem Angegriffenen zusteht und rechtlich geschützt ist (z.B. sein Eigentum). Jeder durch Notwehr abgewehrte Angriff kann dazu beitragen, die bestehende Rechtsordnung zu erhalten.

Sollte eine Nothilfe durch Ja zu Bargeld zu Gunsten Dritter erforderlich sein, so erfüllt diese nach Auffassung von Juristen die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 2 Alt. 1 StGB.

Eine solche Nothilfe kann bei weiteren Einschränkungen des einzig gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld beispielsweise bedeuten, internationale Möglichkeiten des Geldtransfers aufzuzeigen, die Verwendung anderer Währungen anzuraten oder Zahlungsalternativen zum "digitalen Euro" zu empfehlen und zu einer breiten Verwendung zu bringen.